Objektbereich
"Gerade für den Gewerblichen bereich ist spezielles Know-How gefragt,..."
denn hier gelten besondere Bestimmungen:
Grundsätzlich Gesetzliches
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen einzuhalten. Beispiele sind:
Gefährdung des Sehvermögens, körperliche Probleme und psychische Belastung.
Die für den Sicht- und Blendschutz relevanten Vorschriften sind:
Arbeitsstättenverordnung (§ 7 und § 9)
Arbeitsstättenrichtlinie
Bildschirmarbeitsplatzverordnung ISO 9241 – 6

Lamellenanlagen eignen sich besonders für den Gewerblichen Bereich, da sie eine optimale Entspiegelung für Bildschirmarbeitsplätze bieten. Speziell entwickelte Lamellen erfüllen auch die DIN Norm B1 (schwer entflammbar). Antibakterielle, Schmutz- und Feuchtigkeitsabweisende sind ebenfalls erhältlich.


DIGITALDRUCK:
Individuell Bedruckte Sonnenschutzprodukte, passgenau und B1 zertifiziert.
Ob Rollos, Faltstores, Flächenvorhänge oder Lamellen mit Ihrem Logo.
Alle erdenklichen Farben genau auf Ihr Büro abgestimmt. Ob als Foto, Muster oder Firmenlogo.
Alles ist möglich, seien Sie individuell, heben Sie sich ab.
Auch Flächenvorhänge erfreuen sich in Büros oder Praxen immer größerer Beliebtheit.
Zur optimalen Beschattung von Bildschirmarbeitsplätzen sind sie bestens geeignet, denn mit speziellen Stoffen lassen sich störende Blendungen und Reflexionen auf dem Bildschirm vermeiden.

Zur Lichtabsorbierung in Laboratorien, Hörsälen und Konferenzräumen sind Verdunklungsanlagen fast unverzichtbar. Der Stoffbehang ist in Trevira CS (schwer entflammbar) ausgerüstet. Auf diesen Behängen ist auch die Verwendung eines Beamers möglich.
