Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Allgemeines

1) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand und zum Verwendungszweck sind als annähernd zu betrachten, sie sind Beschreibung bzw. Kennzeichnung und keine zugesicherten Eigenschaften.

2) Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir sie nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ablehnen. Bei Maßartikeln ist die Bestellung ab dem Tag der der In Auftraggabe verbindlich.

3) Bestellungsgemäß gelieferte oder bereitgestellte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Ausnahmen hiervon bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. In diesem Fall sind wir berechtigt, bei der Gutschrift einen Abzug von 25 % des Kaufpreises als Aufwendungsersatz vorzunehmen.


§3 Auslieferung und Versand

1)  Leistungs- und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind alle
     Angaben darüber unverbindlich.

2)  Höhere Gewalt, insbesondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages 
     behindern können, sowie unverschuldete Probleme bei uns oder bei dem Vorlieferer 
     berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung bzw. 
     Leistung hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden  hieraus Ansprüche erwachsen.
     Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt  eintreten, in dem  
     wir uns in Verzug befinden.

3)  Der Versand geschieht stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.

§4 Gewährleistung


1)  Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird 
     er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder 
     Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss 
     sonstige Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach.
     Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

2)  Gewährleistungsfristen richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und beginnen mit 
     dem Datum der Lieferung.


3)  Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 
     von 14 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Andere Mängel sind  
     unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Waren sind in  
     dem  Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststeilung des Mangels befinden, zur 
     Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten, andernfalls sind jegliche 
     Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.

4)  Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl,
    kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen.

5)  Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus
     positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus     
     unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs-   
     bzw.Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
     fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus
     Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden
     absichern sollen.

6)  Der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen 
     haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


§6 Eigentumsvorbehalt

1)  Bestellte und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des 
     Verkäufers.

2)  Im Falle der Verarbeitung oder der Verbindung mit anderen Erzeugnissen erwerben wir an
     den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen Miteigentum, die  
     Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der
     verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse.

3) Wiederverkäufern und nichtgewerblichen „Sammelbestellern“ ist die Weiterveräußerung
    widerruflich gestattet.

4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Gerichtsvollzieher, wird   
    der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich    
    benachrichtigen.

5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf
    dessen Kosten zurückzufordern, gleichwohl behält der Vertrag weiterhin seine Gültigkeit  
    mit dem Anspruch auf Erfüllung.

§7 Zahlung

1) Zahlungen sind grundsätzlich sofort zu leisten, bei Zahlung auf Rechnung eingehend auf  
    dem Konto des Verkäufers 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum. Ausnahmen bedürfen     
    der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer auf der Auftragsbestätigung oder der
    Rechnung.

2) Ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, werden bei verspäteter oder  
    gestundeter Zahlung bankmäßige Zinsen und Gebühren berechnet.

    Jeder Zahlungsverzug wird mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro   
    5 in Rechnung gestellt.

3) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine  
    Vermögenslage nach Vertragsschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus   
    der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung, zur sofortigen Barzahlung fällig;  
    dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks entgegengenommen haben. Außerdem sind   
    wir in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Sicherheitsleistung,  
    Vorauszahlung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§8 Nebenabreden

    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie  
    schriftlich bestätigt.

§9 Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks.

§10 Salvatoresche Klausel

     Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im     
     Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die  
     Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§11 Allgemeine Haftung und Haftung bei Montage

1)  Für den Verkäufer besteht eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von
     Euro 2.500.000.  
     Die Haftung beschränkt sich auf diese Summe, sofern keine höhere Haftsumme vereinbart   
     wurde.

2)  Für Geld oder andere Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen  
     wurden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

3)  Für Beschädigung am Auftragsgegenstand haftet der Verkäufer nur bei grober  
     Fahrlässigkeit und ist in dessen Folge zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist   
     diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der  
     Wiederbeschaffungswert am Tage der Beschädigung oder des Verlustes zu ersetzen.

 

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Letzte Änderung auf dieser Seite am: 08.09.2010




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